BROOF ist kein eigenständiges Produktmerkmal

Bei einem Flüssigdachsystem kann die Klassifizierung auf Träger, Isolierung, vorhandene Dacheindeckung, Grundierung, Membran, Verbrauch und Oberfläche bezogen werden. Eine technisch ähnliche Beschichtung auf einem anderen Untergrund ist daher nicht automatisch abgedeckt.

Fordern Sie immer den Klassifizierungsbericht und die Beschreibung der geprüften Struktur an.

Das Suffix gehört zum Anspruch

Der Zusatz t1, t2, t3 oder t4 bezieht sich auf unterschiedliche Prüfmethoden. Eine Klassifizierung muss daher immer mit dem richtigen Suffix kommuniziert werden.

Die Prüfverfahren haben unterschiedliche Brandlasten und können ohne technische Begründung nicht ausgetauscht werden.

  • Genaue Klassifizierung
  • Prüfmethode und Berichtsnummer
  • Gültige Produktvariante
  • Geprüfte Konstruktion
  • Schichtdicke und Verbrauch

Bestehende Gewerbedächer erfordern eine zusätzliche Inspektion

Bei der Sanierung ist die bestehende Schicht Teil der eigentlichen Konstruktion. Material, Montage, Isolierung und frühere Reparaturen können vom geprüften Referenzbauwerk abweichen.

Daher wird vor einer Brandschutzaussage geprüft, ob die Klassifizierung tatsächlich den vorgeschlagenen Sanierungsweg abdeckt.

Wie BROOF in ein Angebot aufgenommen werden sollte

Ein gutes Angebot gibt den Prüfzusatz, die Systemvariante und die Bedingungen an, unter denen die Klassifizierung gilt. Wenn die Verifizierung noch läuft, muss dies sichtbar bleiben.

Ein allgemeines BROOF-Logo ohne Bericht, Suffix oder Strukturbeschreibung bietet keine ausreichende Entscheidungsinformation.

Produktnachweis und Projektnachweis

Der Klassifizierungsbericht belegt einen geprüften Systemaufbau. Die Projektakte belegt dann, welche Materialien, Mengen und Bedingungen bei der Arbeit erfasst wurden.

Zusammen bilden diese Dokumente eine viel stärkere Qualitätskette als ein Zertifikatsabzeichen auf der Homepage.

Wichtig

Diese Erläuterung ist allgemeiner Natur und stellt keine projektspezifische Systemberatung dar. Entscheidend bleiben weiterhin die Untergrunduntersuchung, die steuerliche und behördliche Anlagendokumentation.

Lassen Sie Ihre Situation beurteilen